Seit dem Schuljahr 2014/15 werden in Köln Pool-Modelle umgesetzt. Hier bekommen Schüler:innen mit Behinderung, die eine individuelle Schulbegleitung benötigen, bedarfsgerechte Unterstützung, um möglichst selbständig die Schule besuchen zu können. Die Lebenshilfe Köln bietet das Poolmodell an verschiedenen Schulformen in Köln an. Bei den Schulen handelt es sich um Grundschulen, Förderschulen, Waldorfschulen und weiterführende Schulen.
Im Poolmodell werden alle schulbegleiteten Kinder und Jugendliche einer Schule nach ihrem individuellen Unterstützungsbedarf von unseren Mitarbeiter:innen begleitet. Neben der klassischen 1:1 Begleitung können auch zwei bis drei Schüler:innen durch eine Schulbegleitung unterstützt werden. Bei Bedarf vertritt sich das Pool-Team untereinander.
Das Angebot ist für Schulen, die das Poolmodell umsetzen wollen. Unsere Mitarbeiter:innen begleiten Schüler:innen, die einen individuellen Unterstützungsbedarf haben, der durch die Schule nicht abgedeckt werden kann. Individueller Unterstützungsbedarf ergibt sich häufig bei Kindern oder Jugendlichen.
Durch die feste Kooperation zwischen Schule und Schulbegleitung werden inklusive Strukturen und Prozesse im multiprofessionellen Klassenteam gefördert.
Die Mitarbeiter:innen des Poolmodells fördern die Teilhabe an den Bildungsangeboten der Schule und Inklusion der Schüler:innen in die Klassengemeinschaft bzw. in den Schulalltag und unterstützen sie beim Auf- und Ausbau sozialer Kontakte. Die Teamleitung vor Ort ist Ansprechpartner:in für alle relevanten Akteure.
Bei Bedarf können Mitarbeiter:innen auch pflegerische Hilfen leisten.
Ein Großteil der Mitarbeiter:innen verfügt über eine fachliche Ausbildung mit einem (heil)pädagogischen Schwerpunkt. Darüber hinaus arbeiten in den Poolmodellen Mitarbeiter:innen, die pädagogische bzw. therapeutische Erfahrungen oder eine andere persönliche Eignung für diese Arbeit mitbringen. Alle nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um den hohen Qualitätsstandards der Lebenshilfe gerecht zu werden.
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Das Poolmodell wird von den Ämtern Kinder, Jugend und Familie sowie Soziales und Senioren finanziert. Grundlage ist die Feststellung eines Unterstützungsbedarfs, der von der Schule nicht gedeckt werden kann. Um diesen Bedarf geltend zu machen, müssen die Erziehungsberechtigten – abhängig von der Beeinträchtigung und dem Wohnort ihres Kindes – beim zuständigen Amt einen Antrag auf Schulbegleitung stellen.