Die ambulante Kinder- und Jugendhilfe dient der Stärkung und Stabilisierung des Familiensystems. Sie richtet sich an Familien, in denen ein Kind oder ein Jugendlicher mit Behinderung lebt und die unter einer besonderen Belastung im Alltag stehen. Den Anspruch stellt das zuständige Jugendamt fest. Grundlage dafür ist das SGB VIII.
Die Familien werden in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bei der Gestaltung und bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt. Sie erhalten Hilfe und Förderung in Fragen der Erziehung. Ziel ist es, dass die Familien ihren Alltag wieder selbstständig und eigenverantwortlich gestalten können.
Aufgaben der Ambulanten Kinder- und Jugendhilfe sind zum Beispiel:
Die meisten unserer Mitarbeiter:innen sind Fachkräfte aus dem pädagogischen und heilpädagogischen Bereich. Sie nehmen regelmäßig an internen Fortbildungen teil, um die hohen Qualitätsstandards der Lebenshilfe gewährleisten zu können. Bei Bedarf werden sie gezielt durch die Koordinator:innen der Jugendhilfe angeleitet.
Das Angebot wird über das Jugendamt finanziert. Gerne informieren wir Sie ausführlich und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.